Das Residualwertverfahren wird in der deutschen ImmoWertV nicht aufgeführt und gilt somit nicht als normiertes Verfahren. Dieses Verfahren ist dann nützlich, wenn keine relevanten und aussagekräftigen Bodenrichtwerte vorliegen.
Im Rahmen dieses Verfahrens geht man zum Zeitpunkt der Wertermittlung von einer Preiswahrscheinlichkeit aus, die unter Berücksichtigung der Nutzung und maximalen baurechtlichen Ausnutzung zugrunde gelegt wird.
Weitere Berücksichtigungspunkte können sein, Wagnis- und Gewinnzuschläge, die Baukosten für Nutz- oder Geschossflächen oder die Freimachung des Grundstücks. Gegebenenfalls wird der Wert noch um die Erwerbsnebenkosten reduziert, die bei einem Ankauf anfallen.
Wir bezeichnen dieses Verfahren auch als Bauträgerverfahren, weil es Bauträgern hilft, einen akzeptablen Preis zu finden, der die Ertragsvorgaben erfüllt.
Des Weiteren wird das Residualwertverfahren angewendet, wenn ein Grundstück noch Fragmente einer ursprünglichen Bebauung beherbergt und die Freimachung des Grundstücks der Erwerber zu tragen hat.