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Bei Rückfragen zur Immobilienbewertung erreichen Sie uns unter: 08803 4924475
Ein verbreiteter Irrglaube ist es, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen „Mondpreis“ einzusteigen. Es ist viel erfolgreicher von Anfang an einen angemessenen und marktgerechten Preis festzulegen, der anhand von den individuellen Objekteigenschaften wie Lage, Größe und Zustand etc. ermittelt wurde. Als Verkäufer einer Immobilie wollen Sie selbstverständlich einen möglichst guten Preis für Ihr Objekt erzielen.
Aus diesem Grund sollten Sie für die marktgerechte Bewertung einen Fachmann hinzuziehen. Wir haben große Erfahrungen bei der Immobilienbewertung und haben schon unzählige Immobilien bewertet und erfolgreich vermittelt. Immobilien Schilcher bestimmt den wahren Wert Ihrer Immobilien mittels eines Wertgutachten in dem wir den Marktwert nach dem Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren berechnen.
Bei diesem Wertgutachten handelt es sich um eine Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer und um kein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB.
Das Residualwertverfahren wird in der deutschen ImmoWertV nicht aufgeführt und gilt somit nicht als normiertes Verfahren. Dieses Verfahren ist dann nützlich, wenn keine relevanten und aussagekräftigen Bodenrichtwerte vorliegen.
Im Rahmen dieses Verfahrens geht man zum Zeitpunkt der Wertermittlung von einer Preiswahrscheinlichkeit aus, die unter Berücksichtigung der Nutzung und maximalen baurechtlichen Ausnutzung zugrunde gelegt wird.
Weitere Berücksichtigungspunkte können sein, Wagnis- und Gewinnzuschläge, die Baukosten für Nutz- oder Geschossflächen oder die Freimachung des Grundstücks. Gegebenenfalls wird der Wert noch um die Erwerbsnebenkosten reduziert, die bei einem Ankauf anfallen.
Wir bezeichnen dieses Verfahren auch als Bauträgerverfahren, weil es Bauträgern hilft, einen akzeptablen Preis zu finden, der die Ertragsvorgaben erfüllt.
Des Weiteren wird das Residualwertverfahren angewendet, wenn ein Grundstück noch Fragmente einer ursprünglichen Bebauung beherbergt und die Freimachung des Grundstücks der Erwerber zu tragen hat.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.